AGB´s NorisBoat
HERZLICH WILLKOMMEN
Norisboat
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kaufverträge, die mit Verbrauchern
abgeschlossen werden und die daher weder einer gewerblichen noch einer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (Verbrauchsgüterkauf). Sie gelten
ferner für Werkverträge, für die nach § 651 BGB Kaufrecht gilt. Die Vertragsparteien
werden, auch soweit es sich rechtlich um Werkverträge handelt, nachfolgend als „Verkäufer“
und als „Käufer“ bezeichnet.
(2) Für Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
abgeschlossen werden, gelten insbesondere auch die unter § 11 ff. nachfolgenden
Sonderbestimmungen für Fernabsatzverträge einschließlich der Widerrufsbelehrung.
§ 2 Datenschutz
Die erhobenen persönlichen Daten des Käufers werden zum Zweck der Vertragsabwicklung
und der Bearbeitung der Anfragen des Käufers benutzt. Eine Verarbeitung und
Nutzung der Daten für Zwecke der Beratung, der Werbung und der Marktforschung
erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Käufers.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Beide Seiten sind an verbindliche Angebote für die Dauer von 2 Wochen gebunden.
(2) Der Käufer kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag einschließlich der Ansprüche aus
Sachmängelhaftung nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers auf Dritte übertragen.
(3) An den dem Käufer übergebenen Zeichnungen und Unterlagen hat der Verkäufer oder sein
Lieferant ein Urheberrecht.
§ 4 Pflichten des Verkäufers
(1) Konstruktions- und Formänderungen der verkauften Sache, Abweichungen im Farbton
sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit
vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung
der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind.
(2) Kurzfristige Lieferüberschreitungen sind unschädlich, falls nicht die Parteien den Liefertermin
ausdrücklich als verbindlich in dem Vertrag bezeichnet haben. Lieferfristen beginnen
mit dem Vertragsabschluss. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, so
verlängern sich die Lieferfristen um den gleichen Zeitraum, der zwischen dem Vertragsabschluss
und der Vertragsänderung liegt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart
haben.
(3) Der Verkäufer kommt bei der Vereinbarung eines unverbindlichen Liefertermins oder
einer unverbindlichen Lieferfrist mit seiner Lieferverpflichtung erst dann in Verzug, wenn
er vom Käufer gemahnt worden ist. Bei der Überschreitung eines verbindlichen Liefertermins
oder einer verbindlichen Lieferfrist kommt der Verkäufer bereits durch Überschreiten
des Termins oder der Frist in Verzug.
(4) Höhere Gewalt oder eine beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörung
z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden
vorübergehend daran hindern, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb
der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vereinbarten Termine und Fristen einmalig
um die Dauer der durch diesen Umstand bedingten Leistungsstörung. Führt eine Leistungsstörung
zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer
vom Vertrag zurücktreten. Einer vorherigen Nachfristsetzung durch den Käufer bedarf es
in diesem Fall nicht. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen,
wenn er den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit benachrichtigt. Andere
Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
(5) Der Käufer kann bei Verzug des Verkäufers den Ersatz eines Verzugschadens verlangen.
Bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beschränkt sich
der Anspruch auf höchstens 5% des Kaufpreises. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(6) Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt
der Leistung geltend machen, muss er dem Verkäufer eine Nachfrist von mindestens 2
Wochen zur Lieferung setzen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Verkäufer
die Lieferung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände
vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung
des Rücktritts und/oder des Schadensersatzanspruchs rechtfertigen.
(7) Soll die Übergabe nicht am gesetzlichen Erfüllungsort erfolgen, so muss dies ausdrücklich
zusätzlich vereinbart werden. Wird die Ware an einen anderen Ort als dem vereinbarten
Erfüllungsort versandt, so gehen die Transportkosten zu Lasten des Käufers. Verpackungskosten
werden nur dann berechnet, wenn das zu befördernde Gut zum sicheren
Transport eine Verpackung oder gegebenenfalls eine seemännische Verpackung benötigt
oder der Käufer dies wünscht. Kosten der Transportversicherung, der Verladung und
Überführung sowie vereinbarter Nebenleistungen gehen zu Lasten des Käufers.
§ 5 Pflichten des Käufers
(1) Der Käufer hat den vereinbarten Kaufpreis im Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache zu
zahlen. Zahlungen haben spesenfrei zu erfolgen. Die Leistung ist erst mit der Gutschrift
auf dem Konto des Verkäufers erbracht. Die Entgegennahme von Schecks erfolgt zahlungshalber.
Wechsel werden nur kraft einer besonderen Vereinbarung zahlungshalber unter
Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen entgegengenommen. Gegen Ansprüche
des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung
des Käufers unbestritten oder anerkannt ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht
kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus
dem Vertrag beruht.
(2) Bei Exporten erfolgt die Beauftragung des Spediteurs durch den Käufer.
(3) Leistet der Käufer auf eine Mahnung des Verkäufers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit
erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Käufer kommt auch dann
in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung
zahlt, sofern diese Rechtsfolgen ausdrücklich auf der Rechnung vermerkt sind
§ 6 Abnahme
(1) Der Käufer hat das Recht, die verkaufte Sache innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der
Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Übernahmeort zu prüfen. Der Käufer ist verpflichtet,
die mangelfreie Kaufsache innerhalb der vorgenannten Frist zu übernehmen und
den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Wird die Kaufsache bei einer Probefahrt vor seiner
Abnahme von dem Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei
an der Kaufsache entstandene Schäden, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht worden sind.
(2) Im Falle der Nichtabnahme stehen dem Verkäufer die gesetzlichen Rechte zu. Verlangt
der Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung, so beträgt dieser 15% des vereinbarten
Kaufpreises. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer kein Schaden
oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer ist der Nachweis
gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
§ 7 Versand
(1) Die Gefahr für die Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder an den vom
Käufer beauftragten Spediteur über. Die Versandkosten trägt der Käufer, falls die Parteien
nicht etwas anderes vereinbart haben.
(2) Der Verkäufer ist über offensichtliche Transportschäden innerhalb von 2 Wochen nach
Erhalt der Ware zu benachrichtigen. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf die Absendung
der Benachrichtigung an. Wurde eine Transportversicherung abgeschlossen, so ist die
Versicherung unverzüglich über offensichtliche Transportschäden zu benachrichtigen.
(3) Wird vom Käufer Transportweg, Versand oder Verpackungsart nicht ausdrücklich vorgeschrieben,
so ist der Verkäufer berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen unter Berücksichtigung
der mutmaßlichen Interessen des Käufers zu treffen.
§ 8 Sachmängelhaftung
(1) Ist die Ware mangelhaft, so kann der Käufer nach seiner Wahl zunächst Nacherfüllung in
der Form der Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Der Verkäufer wird sich zunächst
um die Beseitigung des Mangels bemühen und dies dem Käufer anbieten. Der Verkäufer
kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in
mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob
auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen
werden könnte.
(2) Die durch Nacherfüllung ersetzten Teile werden Eigentum des Verkäufers.
(3) Ansprüche des Käufers auf Grund von Sachmängeln verjähren bei neuen Sachen
und bei neuen Schiffen in 2 Jahren, bei gebrauchten Sachen und bei gebrauchten
Schiffen in 1 Jahr, gerechnet jeweils ab Übergabe. Soweit der Verkäufer eine Garantie
übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat, gilt die Beschränkung der
Verjährung nicht.
Die Beschränkung der Verjährung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers,
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.
Die Beschränkung der Verjährung gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Verkäufers beruhen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Gegenständen
bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises vor.
(2) Der Verkäufer kann die verkaufte Sache herausverlangen, wenn er von dem Kaufvertrag
zurückgetreten ist.
(3) Der Käufer trägt die Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes.
Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des Verwertungserlöses. Dem Käufer
ist der Nachweis gestattet, dass keine Verwertungskosten oder wesentlich niedrigere
Verwertungskosten entstanden sind. Dem Verkäufer ist der Nachweis gestattet, dass höhere
Verwertungskosten entstanden sind.
(4) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer von Zugriffen Dritter auf den unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Kaufgegenstand – z.B. von Pfändungen, von der Ausübung des
Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt – unverzüglich Mitteilung zu machen. Er hat den
Gerichtsvollzieher oder sonstige Dritte auf das Eigentumsrecht des Verkäufers hinzuweisen,
und dieses unter Übersendung des Pfandprotokolls dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen.
Er trägt alle Kosten, die zur Aufhebung eines Pfandrechts und zur Wiederbeschaffung
des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, und hat alle Schäden, die durch
den Zugriff an dem Kaufgegenstand entstehen, zu ersetzen, soweit Kosten und Schadensersatz
nicht von Dritten eingezogen werden können.
(5) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung
des Verkäufers eine Veräußerung, eine Verpfändung, eine Sicherungsübereignung oder
Vermietung des Kaufgegenstandes sowie eine Veränderung seines regelmäßigen Standortes
zulässig.
(6) Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts
in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle vorgesehenen Wartungsarbeiten
und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich – abgesehen von Notfällen – vom Verkäufer
oder einer von dem Verkäufer benannten Werkstatt ausführen zu lassen.
§ 10 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet bei leicht fahrlässig verursachten Schäden beschränkt. Eine Haftung
des Verkäufers besteht nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher,
die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen
will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen
darf. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des
Verkäufers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Dasselbe gilt auch für
Schäden, die durch einen Sachmangel verursacht wurden.
(2) Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die
auf Grund einer vom Verkäufer übernommenen Garantie oder eines vom Verkäufer
arglistig verschwiegenen Mangels entstanden sind. Sie gelten ferner nicht bei Ansprüchen,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, eines
gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen
beruhen. Die Beschränkungen oder Ausschlüsse gelten auch nicht für
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Die Haftung des Verkäufers wegen Lieferverzuges auf Ersatz des Verspätungsschadens ist
mit Ausnahme des Schadensersatzes statt der Leistung abschließend in § 4 Ziff. (5) dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
(4) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen
des Verkäufers.


Sonderbestimmungen für Fernabsatzverträge
§ 11 Fernabsatzvertrag
Fernabsatzverträge sind nach § 312b BGB Verträge über die Lieferung von Waren oder über
die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen
einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln,
insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails
sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste abgeschlossen werden, es sei denn dass der Vertragsschluss
nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystem
erfolgt.


§ 12 Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragerklärung innerhalb 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in
Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt
dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei
der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung)
und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel
246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder
der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Bootezentrum Nürnberg-Fürth Claus Kaufenstein Volkacher Str. 96 90427 Nürnberg
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können
Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der
Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich
auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen
wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine
durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung
vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und
alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf
unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden
bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb
von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung
oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 13 Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nach § 312d Abs. 4 Ziff. 1 BGB nicht bei Fernabsatzverträgen zur
Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf
die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
§ 14 Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist bei Fernabsatzverträgen der Wohnsitz des
Käufers.

 

 

 

 

 

 
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